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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER CP-HANDELS GMBH
 

 

  1. Allgemeines

     

    1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

    2. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Etwaige getroffene mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

    3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
       

     

  2. Incoterms bei Auslandsgeschäften
    Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die von der Internationalen Handelskammer in Paris herausgegebenen „Incoterms“, jeweils in der bei Durchführung des Auftrages geltenden neuesten Fassung.

     

  3. Angebote, Angebotsunterlagen, Rechte Dritter, Freigaben, Prospekte

     

    1. Unsere Angebote sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Diese wird Vertragsbestandteil.

    2. Für Fehler, die in der Bestellung bzw. eingesandten Unterlagen durch undeutliche oder unvollständige Angaben entstanden sind, übernehmen wir keine Verantwortung. Der Besteller hat die hierdurch veranlassten Mehrkosten zu tragen.

    3. Eine Untersuchung oder Verantwortung dafür, ob an uns vom Besteller oder in dessen Auftrag gelieferte technische Unterlagen gegen bestehendes Urheberrecht, Markenrecht oder andere Rechte Dritter verstoßen, wird abgelehnt bzw. nicht übernommen. Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte Dritter verletzt, haftet der Besteller. Er hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung auf erstes Anfordern freizustellen.

    4. Die Begutachtung und Freigabe von Probeabzügen, Filmen, Zeichnungen und Mustern etc., entbindet uns von der Haftung für nicht beanstandete und erkennbare Fehler. 3.5. Abweichungen in den technischen Ausführungen bleiben vorbehalten, soweit diese dem Käufer zumutbar sind.

    5. Mündliche Auskünfte, Prospekte und Werbeaussagen, gleich welcher Art, insbesondere Zeichnungen, Muster, Qualität-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte sind grundsätzlich annähernd und stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage dar. Derartige Angaben werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns schriftlich bestätigt und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
       

     

  4. Preise und Zahlungsbedingungen

     

     

     

    1. Bei allen Preisen handelt es sich grundsätzlich um Nettopreise. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Sofern keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, sind Verpackungs- und Versand- sowie Transportkosten nicht im Preis enthalten. Zusatzleistungen, die nicht in dem vereinbarten Festpreis oder unserem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten.

    2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen Materialpreissteigerungen, Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben eintraten und zwischen Vertragsschluss und der Auslieferung mehr als 3 Monate liegen. Diese erhöhten Kosten werden wir auf Verlangen dem Besteller nachweisen.

    3. Bei einer vom Besteller zu vertretenden Lieferverzögerung sind wir ebenfalls zur Preiserhöhung berechtigt, wenn uns hierdurch nachweislich erhöhte Kosten entstehen.

    4. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten zum Zwecke der Anpassung an die Belange und Wünsche des Bestellers können wir dem Besteller den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.

    5. Zahlungsbedingungen

       

      1. bei Handelswaren
        Vollständig nach Erhalt der Lieferung, bzw. Teilbeträge nach Erhalt der jeweiligen Teillieferung Zahlungsbedingungen

      2. bei Lohnbearbeitung
        - ein Drittel bei Eingang der Auftragsbestätigung beim Besteller
        - ein Drittel bei Mitteilung der Versandbereitschaft an den Besteller
        - ein Drittel bei Lieferung an den Bestimmungsort

       

    6. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen sind wir bis zum vertragsgemäßen Ausgleich von den noch ausstehenden Leistungsverpflichtungen entbunden. Außerdem sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Uns ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden eingetreten ist. Für jede Mahnung (mündlich, fernmündlich oder schriftlich) erheben wir eine Pauschale von EUR 20,00.

    7. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu.

    8. Zur Annahme von Schecks und Wechsel sind wir nicht verpflichtet. Nehmen wir diese an, dann nur erfüllungshalber.
       

     

  5. Versand und Gefahrenübergang

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    1. Verpackung, Weg und Versandart werden mangels besonderer Vereinbarungen von uns gewählt. Die Kosten der Versendung trägt der Besteller.

    2. Mit der Absendung der Lieferteile, spätestens jedoch mit dem Empfang am Bestimmungsort, geht die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, oder wir noch andere Aufgaben wie Anfuhr oder Aufbau übernommen haben.

    3. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. Jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Vorschlussleistung des Bestellers, die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.

    4. Teillieferungen sind zulässig.
       

     

  6. Lieferfristen und Liefertermine

     

    1. Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Ausdrücklich garantierte Fristen und Termine beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Versandbereitschaft.

    2. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörung, Streik, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten etc. auch wenn diese bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Pflicht gehindert sind, die Lieferung um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten Umstände, die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche stellen. Eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit tritt auch dann ein, wenn sie auf Änderungen der Leistung aufgrund von Wünschen des Bestellers beruht.

    3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen und die Nichtüberschreitung des ihm gewährten Lieferkredits voraus.

    4. Der Besteller gewährleistet, dass die Anlieferung bzw. Leistungserbringung ohne Behinderung oder Verzögerung durchgeführt werden kann. Verzögerungen durch Verletzung dieser Pflicht gehen zu Lasten des Bestellers.

    5. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so kann uns der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen, mit dem Hinweis dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Der Besteller ist nicht berechtigt Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

    6. Verzögert sich Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so werden ihm beginnend mit der Anzeige der Versandbereitschaft die Lagerkosten verrechnet. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosen Ablauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen oder den Besteller mit angemessener, verlängerter Frist zu beliefern. Unberührt davon bleiben unsere Rechte vom Vertrag zurückzutreten, und eine Entschädigung in Höhe von 40% des vereinbarten Kaufpreises zu fordern.
       

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  7. Eigentumsvorbehalt

     

    1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache, auch ohne vorherige Fristsetzung, vom Besteller herauszuverlangen. In diesem Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, ein solcher wird ausdrücklich erklärt. Wir sind nach Rückgabe der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

    2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen Schäden zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung tritt der Besteller bereits jetzt an uns ab. Ferner hat uns der Besteller bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen.

    3. Bei Pfändungen oder sonstigem Eingriffen Dritter haftet grundsätzlich der Besteller für den uns entstehenden Ausfall bzw. Kosten die uns durch Verfolgung unserer Ansprüche entstehen.

    4. Der Besteller ist nicht berechtigt den Vertragsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
       

     

  8. Gewährleistung

     

    1. Bei mangelhaften Leistungen sind wir zur Nachbesserung verpflichtet. Eine Neuherstellung des Leistungsgegenstandes kann der Besteller nicht verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei der Übernahme von Garantien.

    2. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist und sich insbesondere nicht oder nicht erheblich auf die Verwendung des Leistungsgegenstandes auswirkt.

    3. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

    4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel der Leistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung des Leistungsgegenstandes.

    5. Die Verjährungsfristen nach 7.4. gilt nicht im Falle des Vorsatzes, bei Arglist oder wenn wir eine Garantie übernommen haben. Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetzt, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten gilt sie ebenfalls nicht. In diesen Fällen sind die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften anwendbar.

    6. Offensichtliche Mängel werden von uns anerkannt, wenn sie sofort bzw. nach entsprechender Eingangskontrolle beim Besteller innerhalb von drei Arbeitstagen, nachdem sie festgestellt wurden, gerügt werden.

    7. Handelt es sich für beide Vertragspartner um ein Handelsgeschäft, so hat der Besteller den Liefergegenstand unverzüglich, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich innerhalb von drei Arbeitstagen nach deren Kenntnis anzuzeigen. Unterlässt der Besteller diese Anzeige gilt der Leistungsgegenstand als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.

    8. Wir übernehmen keine Gewähr für Folgeschäden oder für Schäden, die bei Dritten eingetreten sind. Ferner übernehmen wir keine Gewähr für Materialien und/oder Werkzeugen. Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung, fehlerhaft Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe oder andere Einflüsse entstanden sind und nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind entbinden uns von jeder Gewährleistung.

    9. Bei Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die ohne unsere vorherige Genehmigung durchgeführt werden, werden wir von der Gewährleistung befreit.

    10. Soweit der Besteller in Zahlungsverzug ist, sind wir zur Beseitigung von Mängeln nicht verpflichtet, wenn der zur Zahlung fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert des mit Mängeln behafteten Liefergegentandes steht.
       

     

  9. Vorzeitige Fälligkeit und Rücktrittsrecht

     

    1. Werden uns nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an Zahlungsfähigkeit des Bestellers aufkommen lassen, so sind wir berechtigt, vor der weiteren Ausführung des Auftrages volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Als Nachweis für die vermutete Zahlungsunfähigkeit genügt eine nach Ansicht eines ordentlichen Kaufmanns erteilte Bankauskunft, bzw. eine Auskunft eines mit dem Besteller in Verbindung stehenden Unternehmens oder ähnlichem.

    2. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort zur Zahlung fällig.
       

     

  10. Verschwiegenheitspflicht
    Der Besteller verpflichtet sich über die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen und mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehenden Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Unterlagen, Informationen oder Kenntnisse dürfen weder während des Vertragsverhältnisses noch nach Beendigung Dritten zugänglich gemacht werden.

     

  11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

     

    1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts.

    2. Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist unser Geschäftssitz.

    3. Soweit der Besteller Kaufman im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
       

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  12. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich unwirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner und dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Lücken im Vertrag.

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